Bundesverfassungsgericht „NGO“-Beteiligung bei Afghanen-Aufnahme bleibt Geheimsache

Richter des Zweiten Senats: AfD-Politiker scheitert vor Verfassungsgericht. Foto: IMAGO / Political-Moments. Urteil zu Afghanen-Beschwerde

Der AfD-Abgeordnete Stefan Keuter will von der Bundesregierung wissen, welche „Nichtregierungsorganisationen“ in das Afghanen-Aufnahmeprogramm involviert sind. Doch die Regierung erklärt das zur Geheimsache. Nun hat das Verfassungsgericht in dem Fall entschieden.

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