AfD-Einstufung „Für ein Verbotsverfahren ist dieses Gutachten nicht ausreichend“, sagt Dobrindt
Bundesinnenminister Dobrindt hält das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD für ungeeignet, um ein Parteiverbot zu rechtfertigen. Seine Amtsvorgängerin veröffentlichte es ohne fachliche Prüfung.
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